NRW: Jugendfischereischein abgeschafft, Fragenkatalog angepasst
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes hat Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2026 einiges vereinfacht. Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln und brauchen dafür nur noch einen Lichtbild- oder Schülerausweis. Die Fischerprüfung ist jetzt ab 12 Jahren möglich, der Fischereischein gilt auf Lebenszeit und wird digital vom Landesamt ausgestellt. Die Fischereiabgabe wird getrennt entrichtet.
Für die Prüfung hat das Landwirtschaftsministerium den amtlichen Fragenkatalog angepasst. Fünf Fragen aus dem Sachgebiet Gesetzeskunde, die sich auf den Jugendfischereischein und das alte Ausstellungsverfahren bezogen, werden seit dem 1. Juli nicht mehr abgefragt. Bei fischtest haben wir sie am selben Tag aus dem Übungs- und Prüfungsmodus genommen. Der NRW-Katalog umfasst damit 354 Fragen.
Wer die Fragen schon beantwortet hatte, verliert nichts: Lernfortschritt und Favoriten bleiben erhalten, die gestrichenen Fragen tauchen nur nicht mehr auf. In der App zieht der neue Katalogstand beim nächsten Start automatisch nach.
Danke an den Hinweis aus der Community, der uns auf die Änderung aufmerksam gemacht hat.
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